



Unterkunft und Verpflegung der Schüler und Schülerinnen
In der Klosterschule leben ungefähr 250 Kinder und Jugendliche. Sie erhalten kostenlose Unterkunft und Verpflegung. Die Eltern können kein Schulgeld bezahlen, welches in öffentlichen Schulen gezahlt werden muss. Daher bitten die Eltern um Aufnahme in das Internat. Für einen Monat muss das Kloster ca. 55€ aufbringen. Das Essen ist sehr einfach, doch regelmäßig warme Mahlzeiten zu bekommen und ein eigenes Bett zum Schlafen zu haben ist in Nepal ein großes Privileg. Die Kinder sind dankbar und sehr lernwillig.
Seit 2017 besuchen auch Mädchen unsere Schule. In einem Land, in dem unter 5% der Mädchen eine Schulausbildung erhalten, ist dies eine besondere Gelegenheit.
Unterricht
In der Schule werden Kinder vom 1. bis 8. Schuljahr unterrichtet. Die Schule ist staatlich anerkannt und bietet zusätzlich auch buddhistische Lehrinhalte an. Die Bücher, Hefte und Stifte für den Unterricht werden vom Kloster gestellt. Wir haben seit 2013 mit unseren Spenden einen Literacy Room mit vielen Büchern und Kreativmaterial eingerichtet. Bücher in verschiedenen Schwierigkeitsstufen in Englisch sollen das Lernen der Sprache unterstützen.
In den letzten Jahren haben wir auch die Ausstattung der Schulräume unterstützt.
Medizinische Versorgung
Das Kloster verfügt über eine kleine Krankenstation. Zweimal monatlich kommt ein Arzt, um die Mönche und Nonnen zu untersuchen und Medikamente zu verschreiben. Auch steht uns eine Krankenschwester zur Seite, die bei Verletzungen die Erstversorgung gewährleistet. Die Behandlung im Krankenhaus wird auch vom Kloster beszahlt.
Programm zur Erhaltung einer gesunden Umwelt
Die Klöster wollen vorangehen, die Umwelt stärker zu schützen. In Nepal gibt es nur eine Müllentsorgung, wenn man die Abtransport selbst organisiert. Normalerweise entsorgen die Menschen ihren Abfall in die Umgebung des Hauses oder in die Flüsse. So geraten viele Schadstoffe/Plastikmüll in die Natur. Auch wird der Abfall verbrannt und es steigt mit Schadstoffen belasteter Rauch in die Umwelt. Um dies zu vermeiden, wird unser Müll regelmäßig am Kloster abgeholt. Wir wollen diese Art der Entsorgung gern unterstützen, um somit auch ein Vorbild für die Menschen zu sein.
Wir unterstützen auch die Aktivitäten, das Kloster mit Pflanzen und Sträuchern zu verschönern. Leider haben wir keinen Platz innerhalb unseres Geländes Gärten anzulegen. Dafür ist die steile Hanglage nicht geeignet.
Liebe Freunde und Freundinnen von Leksheyling,
der Verein Brücke der Freundschaft hat soeben die frisch gedruckten kleinen Gebetsbücher erhalten.
Das Büchlein ist nur 14,5x11 cm groß. Auf den ca 150 Seiten findet Ihr Gebete für Anfang, Mitte und Ende.
Für eine Spende von 5€ +Porto könnt Ihr es bestellen bei uns.
Der Verein trägt den Namen
Brücke der Freundschaft e. V.
Verein zur Förderung der Projekte des „Karma Leksheyling Public Educational Trust“ in Kathmandu
Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden.
Der Verein hat seinen Sitz in Bremen
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung der sozialen Projekte des „Karma Leksheyling Public Educational Trust“ in Kathmandu auf dem Gebiet mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke,
Die Schule wurde mit dem Ziel gebildet, um Kinder aus bedürftigen Familien - meist aus abgelegenen Regionen des Himalayas - einen kostenlosen Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung mit Internatsplatz zu ermöglichen. Nicht nur traditionelles buddhistisches Wissen, sondern auch formale Bildung der modernen Welt wird in der Schule vermittelt. Sie ist vom Nepalesischen Erziehungsministerium anerkannt und die Schüler und Schülerinnen erhalten entsprechende Bildungsabschlüsse. In dieser Schule werden Mönche und Nonnen im gemeinsamen Unterricht ausgebildet, dies ist erstmalig für eine Klosterschule. Die Kinder erhalten vom Kloster kostenlose Unterkunft, Verpflegung, Bekleidung und medizinische Versorgung sowie sämtliches Unterrichtsmaterial.
Der Zweck wird verwirklicht durch:
Unterstützung für den täglichen Bedarf( Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung der Nonnen und
Mönche)
Anschaffung von Schulbüchern, Landkarten, Material für den Naturwissenschaftlichen Unterricht, Anschauungsmaterial, Computer, technische Geräte für den Unterricht
Gestaltung einer kinderfreundlichen Schulumgebung mit Sportanlagen, Bibliothek und Aufenthaltsräumen
Aufbau einer medizinischen Versorgungsstelle
Unterstützung von Volontärinnen und Volontären
Hilfe bei der Erweiterung der Subsistenzwirtschaft
Dieser Zweck wird insbesondere erreicht durch Beiträge und Aktivitäten der Mitglieder und aus privaten und öffentlichen Spenden, sowie Förderung und Durchführung von Veranstaltungen, die den Zielen des Vereins entsprechen.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Alle Inhaberinnen und Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Falls jedoch die anfallenden Arbeiten das zumutbare Maß ehrenamtlicher Tätigkeit übersteigen, kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung eine angemessene Aufwandsentschädigung festgesetzt werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an
Himalaya Karuna Deutschland e.V.
Prof. Peter Kiefer
Kaiserstr. 38
52146 Würselen
der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
Mitglied kann jede Person werden, die den Zweck und die Ziele des Vereins unterstützt.
Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag der an den Vorstand zu richten ist.
Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung des Antrages ist dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin zu begründen. Legt der Antragsteller bzw. die Antragstellerin innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch dagegen ein, entscheidet darüber die nächste Mitgliederversammlung.
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit, setzt die Mitgliederversammlung fest.
Die Mitgliedschaft endet
durch freiwilligen Austritt
durch Streichung von der Mitgliederliste
durch Ausschluss aus dem Verein
durch Tod
Der Austritt ist nur möglich, wenn das Mitglied mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende seine Austrittserklärung schriftlich an den Vorstand richtet.
Der Vorstand kann ein Mitglied von der Mitgliederliste streichen, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags mindestens drei Monate im Rückstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen.
Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung. Ausschlussgrund ist vereinsschädigendes Verhalten. Der Antrag auf Ausschluss ist als Tagesordnungspunkt für die nächste Mitgliederversammlung schriftlich bekanntzugeben.
Organe des Vereins sind
die Mitgliederversammlung
der Vorstand
Die Sitzungen aller Organe des Vereins sind vereinsöffentlich.
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:
Wahl des Vorstandes
Entgegennahme des Jahresberichts und Entlastung des Vorstands
Wahl eines Kassenprüfers bzw. einer Kassenprüferin für 1 Jahr
Verabschiedung des Vereinshaushaltes
Festlegung der allgemeinen Richtlinien für die Vereinsarbeit
Beschlussfassung über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins.
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal pro Jahr statt. Sie wird vom Vorstand einberufen.
Zur Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich oder per E-Mail einzuladen.
Die Mitgliederversammlung wählt zu Beginn eine Versammlungsleitung und eine Protokollführung. Über die Beschlüsse wird eine Niederschrift angefertigt, die von der Versammlungsleitung und der Protokollführung zu unterzeichnen ist.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Sie beschließt mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Beschlüsse über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins bedürfen allerdings einer 3/4-Mehrheit der Anwesenden sowie der Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Vereinsmitglieder. Sollte die Versammlung nicht beschlussfähig sein, kann die nächste ordentlich einberufene Mitgliederversammlung über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins mit 3/4 der Stimmen der Anwesenden beschließen.
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Jeweils 2 Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Der Vorstand ist ausführendes Organ der Mitgliederversammlung und ihr gegenüber rechenschaftspflichtig.
Der Vorstand regelt die laufenden Geschäfte des Vereins.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Eintragung des neuen Vorstandes in das Vereinsregister im Amt. Eine Wiederwahl
ist zulässig. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsperiode aus, wählt der restliche Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Der Vorstand beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Über die Sitzung ist ein Protokoll zu führen.
Bremen, 21. 11. 2012
Die Karma-Lekshey-Ling-Schule wurde 2007 gegründet und ist eine englisch-tibetische Einrichtung der Mittelstufe für Mädchen und Jungen. Sie dient dem Ziel, neben der buddhistischen Schulung auch qualifizierte Allgemeinbildung für junge Nonnen und Mönche bereitzustellen, um sie zu befähigen, ihre Verantwortung für den Schutz und Erhalt der buddhistischen Lehren in Zukunft übernehmen zu können. Bei der Gründung wurde auf diese Zielsetzung großer Wert gelegt: nicht nur den traditionellen buddhistischen Wissenskanon zu unterrichten, sondern auch moderne Allgemeinbildung, und zwar zum Wohle von Kindern aus entlegenen Regionen und einkommensschwachen Familien, denen ein anderer Zugang zu Schulbildung verschlossen ist.
Die Anfänge der Schule am Karma-Lekshey-Ling-Kloster reichen zurück ins Jahr 2001, als Choje Lama Phuntsok Rinpoche im Rahmen der Klosteruniversität Elementar-Unterricht für Mönche anbot als Voraussetzung für die höheren buddhistischen Studien, die sich über neun Jahre erstreckten Die Vision war, Kindern buddhistischer Familien aus dem Himalaja Bildung zugänglich zu machen. Eine solch lange Ausbildungszeit durchzustehen, war jedoch sehr schwierig, sodass viele Mönche ihr monastisches Leben aufgaben - nicht aus Überdruss mit den buddhistischen Lehren, sondern aus finanziellen und ökonomischen Gründen, weil sie für ihren Lebensunterhalt sorgen oder weil sie sich zum Beispiel während oder nach der Studienzeit um ihre Eltern kümmern mussten. Seinerzeit fehlte der Schule die Anerkennung der Regierung; seit 2007 ist sie jedoch lizensiert und wird vom Karma Lekshey Ling Educational Trust finanziert, sodass die Allgemeinbildung der Mönche über den Elementar-Unterricht hinaus ausgeweitet werden konnte und parallel zu den buddhistischen Studien stattfinden kann. Dieser Schritt war so wichtig, weil ein Minimum an weiterführender Schulbildung den Studierenden ein unabhängiges spirituelles Leben und eine aussichtsreiche Zukunft bietet.
Die Karma-Lekshey-Ling-Schule ist Choje Lama Phuntsok sehr dankbar - ohne seine Hilfe wäre die Schule nicht, was sie heute ist. Wir danken allen Sponsoren und dem Kollegium für die unermüdliche Unterstützung und bitten Sie, auch in den kommenden Jahren in ihren Bemühungen nicht nachzulassen.
Spenden bitte an :
Brücke der Freundschaft e. V
GLS Bank
Kontonummer 2037510900
BLZ: 430 609 67
IBAN: DE 40 43060967 2037510900
Die Körperschaft Brücke der Freundschaft e.V. ist nach § 5 Abs 1 Nr.9KStG von der Körperschaftsteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 AO ff dient.